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Rechtliche Konsequenzen des PFC-Skandals

(vom 21.09.2017)

Experten tagen zu rechtlichen Folgerungen aus der Grundwasserverunreini-gung in Mittelbaden – Symposium der Stadtwerke Rastatt und Stadt Rastatt

Die Teilnehmer des Symposiums im Gruppenbild

Am Dienstag (19. September) sind auf Einladung der Stadtwerke Rastatt und der Stadt Rastatt 25 Wasserrechts-Experten aus ganz Deutschland in der Rastatter BadnerHalle zusammengekommen. Sie trafen sich zum ersten umweltrechtlichen PFC-Symposium. Gegenstand dieser wissenschaftlichen Konferenz waren juristische Aspekte des Umweltschadens durch per-und polyfluorierte Chemikalien (PFC), der die Region um Rastatt und Baden-Baden seit Jahren beschäftigt. Unter den Teilnehmern der Veranstaltung befanden sich Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Landesumweltministeriums, des Regierungspräsidiums, des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein und des Landratsamts Rastatt ebenso wie Repräsentanten von betroffenen Kommunen, Verbänden der Wasserwirtschaft und namhaften Institutionen und Firmen der Wasserversorgungsbranche. Rastatts Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch und Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt in Rastatt, geht es neben der aktiven Bekämpfung der Grundwasserverunreinigung darum, das Thema in Wissenschaft und Politik zu tragen und mit Experten zu diskutieren. „Es geht uns bei diesem Fall nicht nur darum, technische Lösungen zu erarbeiten, sondern auch darum, Handlungsempfehlungen für die Politik abzuleiten", fasste Olaf Kaspryk Motivation und Ziel zusammen. Für Umweltschäden dieser Dimension brauche es mehr Klarheit und Transparenz in Rechts- und Haftungsfragen. Sein Resümee nach der Veranstaltung: „Das Symposium hat uns wieder einen großen Schritt weitergebracht. Der heutige Tag hat gezeigt, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen noch nicht ausgeschöpft sind. Wir bleiben an dem Thema dran."

Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch betonte in seinen Begrüßungsworten, wie wichtig es sei, die richtigen Konsequenzen aus den festgestellten PFC-Verunreinigungen zu ziehen, um ähnliche Umweltschäden in Zukunft zu vermeiden. „Die Teilnehmer dieses Symposiums tragen mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung dazu bei, die Rechtslage für die Bekämpfung von Umweltschäden dieser Art eindeutiger zu gestalten", sagte er. Über die aktuelle Situation bei der Schadensbekämpfung und den Stand der bisherigen juristischen Debatten informierten zu Beginn der Veranstaltung Olaf Kaspryk, Thomas Ball vom Technologiezentrum Wasser Karlsruhe (TZW) und Dr. Dominik Greinacher von Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Veranstaltung mit reger Diskussion moderierte Dieter Eckert, Rechtsanwalt und Bürgermeister a.D. aus Offenburg.

Dimension 

Die Stadtwerke Rastatt als örtlicher Trinkwasserversorger hatten die PFC-Verunreinigung vor fünf Jahren entdeckt und den Stein ins Rollen gebracht: Belastet sind nach heutigen Erkenntnissen 480 Hektar landwirtschaftliche Flächen und Grundwasser in Teilen Mittelbadens. Im Fokus des Symposiums stand der Zusammenhang zwischen der PFC-Verunreinigung und dem staatlichen Auftrag, die Grundwasserressourcen so zu bewirtschaften, dass die Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser langfristig gesichert ist. Diese Verpflichtung kann nicht mehr ausschließlich lokal betrachtet werden; vielmehr besteht seit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in deutsches Recht im Jahre 2002 eine Pflicht zur Bewirtschaftung von Grund-und Oberflächenwasser nach Flussgebietseinheiten, das heißt in größeren räumlichen Zusammenhängen. Die Experten beleuchteten, welche Pflichten und Ansprüche für den Staat aus dieser Richtlinie abgeleitet werden können und wo sie einen Handlungsbedarf bei Gesetzgeber und Verwaltungen sehen. Denn die PFC-Belastung stellt nicht nur ein Problem für die lokale Wasserversorgung und die Landnutzung in Mittelbaden dar, sondern wirft auch Bewirtschaftungs-, Schadensminderungs-und Sanierungsfragen für den Rhein auf.

Verantwortung 

Professor Dr. Wolfgang Köck, Leiter des Departments Umwelt-und Planungsrecht beim Helmholtz Zentrum für Umweltforschung in Leipzig, referierte zum Thema „Die staatliche Verantwortung für die Bewirtschaftung von Grundwas-serressourcen – Rechte und Pflichten in der Flussgebietsverwaltung". Seiner wissenschaftlichen Arbeit nach lösen die in Mittelbaden bestehende flächen-hafte Verunreinigung mit PFC und die dadurch ausgelösten Verunreinigungen des Grundwassers Handlungspflichten des Staates aus. Zu denen gehört seiner Auffassung nach auch die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der PFC-Verunreinigungen. „Die Kommunen als Träger der Wasserversorgung sind dabei nicht auf bloße Beteiligungsrechte bei der Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen beschränkt, ihre Belange sind vielmehr zu berücksichtigen", betonte Professor Köck. Die weiteren rechtlichen Konsequenzen seien noch zu beleuchten.

Insgesamt ist in der Region bereits ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung angelaufen, darunter auch die Schaffung interkommunaler Kooperationen. Völlig offen sind dagegen noch Fragen der Sanierung von Böden und Grundwasser. Auch Rechtsfragen sind nach wie vor ungeklärt. Professor Köck wird sich mit ihnen im kommenden Jahr tiefergehend beschäftigen.
Zwei Expertenforen mit beachtlichen Erkenntnissen haben auf Initiative der Stadtwerke Rastatt bereits stattgefunden. Ein weiteres ist für 2018 in Planung. PFC-Verunreinigungen sind bundesweit ein Problem.

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