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Ab Februar wird Erdgas günstiger

(vom 15.12.2017)

Stadtwerke Rastatt geben günstigere Beschaffungspreise weiter – Strompreis folgt Inflationsrate – Grund ist Erhöhung der staatlich regulierten Netzentgelte

Zum 1. Februar 2018 sinkt für Privatkunden der Stadtwerke Rastatt der Arbeitspreis für Erdgas um 0,30 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundpreis bleibt unverändert. Der Energiedienstleister gibt günstigere Beschaffungskosten an seine Kunden weiter. Für Strom dagegen müssen Kunden ab dem kommenden Februar etwas mehr bezahlen. Der Arbeitspreis steigt um 0,13 Cent auf 28,19 Euro brutto, der Grundpreis um 0,99 Cent auf 7,20 Euro brutto pro Monat. Von der Preisanpassung ausgenommen sind der Heizstromtarif und der Onlinetarif. Ursache für die Preiserhöhung sind die staatlich regulierten Netznutzungsgebühren für Strom, die im kommenden Jahr anziehen. Unterm Strich wird Energie für Kunden, die von den Stadtwerke Rastattn Gas und Strom beziehen, günstiger: Die Ersparnisse im Gas fallen größer aus als die Mehrkosten im Strom.

Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt, erklärt: „Uns ist es wichtig, unsere Kunden so günstig wie möglich mit Energie zu versorgen. Beeinflussen können wir jedoch gerade mal ein Viertel des Strompreises für Privatkunden – und das nur bedingt. Dieser Anteil ist für Energiebeschaffung, Abrechnung und Service.“ Die restlichen 75 Prozent führen die Stadtwerke an staatliche Stellen und die Netzbetreiber ab. „Doch der Preis allein ist nicht das entscheidende Kriterium für Kundenzufriedenheit, wie auch eine aktuelle Studie von Focus Money zeigt. Neben einer hohen Versorgungssicherheit schätzen Kunden zunehmend auch einen zuvorkommenden Kundenservice. So wurden wir in dem kürzlich erschienen Gas-Atlas Deutschland als Bester Gasversorger der Region ausgezeichnet.“

Ein Musterhaushalt mit vier Personen spart bei einem Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden jährlich 45 €. Damit lassen sich bei einem Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden jährlich die Mehrkosten für Strom in Höhe von 15,80 € wieder ausgleichen.

Informationen zur Zusammensetzung des Strompreises

Die Netzbetreiber hinken mit dem Netzausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen hinterher. Das erhöht die Herausforderungen für die Netzsteuerung. Für Ausgleichsmaßnahmen fallen deshalb derzeit Kosten in Milliardenhöhe an, parallel zum Netzausbau. Auch dem für Baden-Württemberg zuständigen Übertragungsnetzbetreiber – der TransnetBW GmbH - steigen für 2018 die Kosten.

Energiewende: Die wichtigsten Umlagen und Aufschläge im Überblick

Die Energiewende dient dem Klimaschutz und bietet Chancen für die Mitgestaltung der Energiezukunft. Die Bundesregierung fördert den Umbau der Energieversorgung vor allem über Umlagen, die sie über den Strompreis erheben lässt. Stromlieferanten müssen sie an den Gesetzgeber abführen.

  • Stromsteuer: Sie wird von Letztverbrauchern erhoben (mit Ausnahmen) und an den Bund abgeführt. Die Einnahmen fließen in die Rentenversicherung.
  • Konzessionsabgabe: Diese zahlen Netzbetreiber an Kommunen, in denen sie die Konzession für den Netzbetrieb haben. Es ist eine Abgabe vor allem für das Recht, in öffentlichen Wegen Leitungen verlegen zu dürfen.
  • Sonderkunden-Umlage (§19-Umlage): Stromintensive Betriebe zahlen keine Netznutzungsentgelte. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen der Netztreiber tragen seither alle anderen Verbraucher.
  • KWK-Umlage: Mit dieser auf Netzentgelte erhobenen Umlage werden Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme macht diese Technik sehr effizient.
  • EEG-Umlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung regenerativer Energieerzeugung schafft Investitionssicherheit. Es garantiert Ökostromerzeugern zwanzig Jahre lang feste Vergütungssätze für eingespeiste Kilowattstunden. Die Differenz zwischen Marktpreis und Vergütung zahlen Stromverbraucher in Form der EEG-Umlage.
  • Offshore-Haftungsumlage: Der Zubau von Windkraftwerken auf dem Meer soll beschleunigt werden, indem Investoren mehr Sicherheit geboten wird. Die Haftungsumlage dient dazu, sie zu entschädigen, sollten sie den Strom ihrer Anlagen nicht einspeisen können, weil sich die Netzanbindung verzögert.
  • Abschaltbare Lasten-Umlage: Mit dieser Umlage werden Verbraucher entschädigt, die Geräte oder Prozesse abschalten, wenn der Bedarf an Strom größer ist als das Angebot im Netz. Das dient der Netzstabilität.

Steuern, Umlagen und Abgaben in Cent pro Kilowattstunde (netto)

2017 2018
EEG-Umlage 6,880 6,792
KWKG-Umlage 0,438 0,345
Umlage § 19 StromNEV (Sonderkunden-Umlage) 0,388 0,370
Umlage § 18 AblaV (Abschaltbare-Lasten-Umlage) 0,006 0,011
Offshore-Haftungsumlage -0.028 0,037
Stromsteuer 2,050 2,050
Konzessionsabgabe (durchschnittlich, variiert je nach Größe der Kommune) 1,590 1,590
Gesamt 11,394 11,265
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